Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung aus dem Ausland
Wird ein Leiharbeitnehmer aus dem Ausland unerlaubt i.S.v. § 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) a.F. ins Inland überlassen, führt die Verletzung der Erlaubnispflicht nicht zur Unwirksamkeit des Leiharbeitsvertrags nach § 9 Nr. 1 AÜG a.F., wenn das Leiharbeitsverhältnis dem Recht eines anderen Mitgliedstaats der EU unterliegt....
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