Aufrechnung gegen Bruttolohnforderung – Gesetzliche Pfändungsbeschränkungen
Grundsätzlich kann der Arbeitgeber zwar bei Vorhandensein einer fälligen Gegenforderung gegenüber dem Entgeltanspruch des Arbeitnehmers die Aufrechnung (§ 387 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB) erklären. Allerdings können die gem. § 394 BGB zu beachtenden Pfändungsgrenzen dies verhindern. Die gesetzlichen Pfändungsbeschränkungen sind auch ohne eine Rüge des...
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