Kontrolle geleisteter Arbeitszeiten mittels einer Videoüberwachungsanlage an den Eingangstoren des Betriebs
Zur Kontrolle geleisteter Arbeitszeiten ist eine Videoüberwachungsanlage an den Eingangstoren eines Betriebsgeländes in der Regel weder geeignet noch erforderlich. In einem Kündigungsschutzverfahren wegen Arbeitszeitbetrugs hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsen die Auswertung der Videoaufzeichnungen der an den Toreingängen zum Betriebsgelände installierten Kameras für unzulässig gehalten. Die Heranziehung, Betrachtung und...
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