Aussetzung des Verfahrens zur Überprüfung des Sanktionssystems für Fehler bei Massenentlassungsanzeige
Hat ein Arbeitgeber die Betriebsgröße falsch beurteilt und deshalb keine Massenentlassungsanzeige erstattet, ist derzeit unklar, ob dies weiterhin - wie vom Bundesarbeitsgericht (BAG) in ständiger Rechtsprechung seit 2012 angenommen - zur Unwirksamkeit der Kündigung führt. Das vom BAG entwickelte Sanktionssystem steht möglicherweise nicht im Einklang...
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