Sturz auf dem Weg zum Briefkasten als Arbeitsunfall
Es liegt ein Arbeitsunfall vor, wenn ein Arbeitnehmer, der dem Arbeitgeber postalisch seine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung übermitteln will, auf dem Weg zum Briefkasten stürzt. Eine Mitarbeiterin war arbeitsunfähig erkrankt. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wollte sie am 16.11.2013 an ihren Arbeitgeber postalisch versenden. Auf dem Weg zum Briefkasten stürzte sie und...
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