Nachschieben von Kündigungsründen im Gerichtsverfahren
Im Zustimmungsersetzungsverfahren zur beabsichtigten außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds gem. § 103 Abs. 2 Satz 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) können Kündigungsgründe, die während des laufenden Verfahrens entstanden sind, nur nachgeschoben werden, wenn der verfahrenseinleitende Antrag formwirksam bei Gericht eingereicht worden ist. Ein Unternehmen im Bereich Gebäudemanagement-Dienstleistungen mit 579...
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