Anfechtung der Betriebsratswahl bei VW im Werk Wolfsburg im Jahre 2022 unbegründet
Die Betriebsratswahl bei VW im Werk Wolfsburg im Jahre 2022 war vom Arbeitsgericht u.a. wegen Missachtung des Vorrangs der Urnenwahl vor der Briefwahl für unwirksam erklärt worden. Anders als das Arbeitsgericht entschied das Landesarbeitsgericht nun, dass zur Anfechtbarkeit führende Verstöße gegen das vorgeschriebene Wahlverfahren nicht...
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