Festlegung betrieblicher Arbeitspausen
Verlangen betriebliche Erfordernisse eine flexible Festlegung der Pausen, ist der in § 4 Satz 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) vorgesehenen Anforderung des "im Voraus feststehend" auch dann genügt, wenn der Arbeitnehmer jedenfalls zu Beginn der Pause weiß, dass und wie lange er nunmehr zum Zwecke der Erholung...
Read More