Kündigung wegen verbotenen Zugriffs auf E-Mails
Verschafft sich ein Arbeitnehmer unerlaubterweise Zugriff auf die elektronische Korrespondenz einer Führungskraft und werden vertrauliche E-Mails von ihm geöffnet und ausgedruckt, rechtfertigt dies wegen des eklatanten Vertrauensbruchs den Ausspruch einer fristlosen Kündigung.Urteil des LAG München vom 08.07.2009...
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