Kein Rechtsschutz bei Kündigung wegen Straftat
Eine Rechtsschutzversicherung muss grundsätzlich auch die Kosten für ein von ihrem Versicherten durchgeführtes Kündigungsschutzverfahren tragen, sofern im Leistungsumfang auch der Arbeitsrechtsschutz enthalten ist. Die Eintrittspflicht der Versicherung entfällt jedoch, wenn die rechtliche Auseinandersetzung durch eine vorsätzlich begangene Straftat des Versicherungsnehmers verursacht wurde. Ein solcher Fall...
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