Kündigung wegen Kritik am Arbeitgeber im Internet
Die Äußerung eines Arbeitnehmers in einem Internet-Forum, mit der er seinem Arbeitgeber “verschärfte Ausbeutung” und “menschenverachtende Jagd auf Kranke” vorwirft, stellt nicht zwangsläufig einen Kündigungsgrund dar. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hielt die Äußerungen noch vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung gedeckt. Das Gericht erklärte nicht nur die...
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