Dreiwöchige Klagefrist gilt auch bei falscher Kündigungsfrist
Will sich ein Arbeitnehmer gegen eine Kündigung gerichtlich zur Wehr setzen, muss er binnen drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht erheben. Diese Frist ist auch dann einzuhalten, wenn sich der gekündigte Arbeitnehmer nicht gegen die Kündigung als solche, sondern gegen...
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