Kündigung wegen Diebstahls von Strom im Wert von 1,8 Cent
In jüngerer Zeit haben mehrere Urteile wegen Diebstahls geringwertiger Waren in den Medien für Aufsehen gesorgt (z.B. Getränkebon, Brotaufstrich). Grundsätzlich stellen auch kleine Diebstähle zum Nachteil des Arbeitgebers einen Kündigungsgrund dar. Die stets vorzunehmende Interessenabwägung muss in solchen Fällen aber nicht immer zulasten des Arbeitnehmers...
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