Probezeitkündigung wegen ungepflegtem Erscheinungsbild
Ein Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis während der Probezeit ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung der vereinbarten bzw. gesetzlichen Fristen kündigen. Gibt er einen Grund an, darf dieser jedoch nicht völlig aus der Luft gegriffen sein. Ansonsten wäre die Kündigung rechtsmissbräuchlich.Führt der Arbeitgeber als Grund für...
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