Diebstahl geringwertiger Sachen kann auch bei langer Betriebszugehörigkeit fristlose Kündigung rechtfertigen
Der klagende Arbeitnehmer war seit knapp 21 Jahren bei dem beklagten Einzelhandelsunternehmen tätig, zuletzt als Filialleiter. An einem Tag nahm er einen Beutel Streusand aus der Filiale mit, ohne ihn zu bezahlen. Zwei Tage später wurde er beim Verlassen der Filiale mit unbezahlten Waren im...
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