Androhung einer unangemessenen Vertragsstrafe
Ein Formulararbeitsvertrag enthielt u.a. folgende Vertragsstrafenklausel: “Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, eine Vertragsstrafe in Höhe einer regelmäßigen Bruttomonatsvergütung (ohne Überstunden- und sonstige Zuschläge) zu zahlen, wenn er das Anstellungsverhältnis rechtswidrig nicht aufnimmt oder vertragswidrig vorzeitig beendet. Das Gleiche gilt, wenn das Anstellungsverhältnis durch die Firma durch...
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