Betriebsratsanhörung bei Kündigung in den ersten 6 Monaten der Beschäftigung
Bei einer Kündigung in den ersten 6 Monaten der Beschäftigung (sog. Wartezeit bis zum Eingreifen des gesetzlichen Kündigungsschutzes) muss der Betriebsrat zuvor angehört werden. Dabei ist die Substantiierungspflicht des Arbeitgebers aber nicht an den objektiven Merkmalen der Kündigungsgründe des noch nicht anwendbaren § 1 Kündigungsschutzgesetz...
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