Beleidigende Äußerungen gegenüber Ausbilder auf Facebook-Profil des Auszubildenden können fristlose Kündigung rechtfertigen
Eintragungen auf dem Facebook-Profil eines Auszubildenden, die geeignet sind, den Ausbilder zu beleidigen (hier: "menschenschinder & ausbeuter"), können eine fristlose Kündigung des Ausbildungsverhältnisses rechtfertigen. Die Besonderheiten des Ausbildungsverhältnisses stehen der Wirksamkeit der fristlosen Kündigung jedenfalls dann nicht entgegen, wenn der Auszubildenden bei Zugang der Kündigung...
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