Nicht vorübergehender Einsatz von Leiharbeitnehmern verboten: Zustimmungsverweigerungsrecht des BR
Nach § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG erfolgt die Überlassung von Leiharbeitnehmern an einen Entleiher "vorübergehend". Diese Bestimmung enthält nicht lediglich einen unverbindlichen Programmsatz, sondern untersagt die nicht nur vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung. Die Norm stellt zudem ein Gesetz i.S.v. § 99 Abs. 2 Nr. 1...
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