Für den Arbeitnehmer extrem vorteilhafter Arbeitsvertrag ist bei Vortäuschung besonderer Beziehungen anfechtbar
Täuscht ein Bewerber gute Beziehungen zu wichtigen möglichen Vertragspartnern des Arbeitgebers vor und kommt es deshalb zum Abschluss eines für den Arbeitnehmer extrem günstigen Arbeitsvertrags, so kann der Arbeitgeber sich durch Anfechtung vom Arbeitsvertrag lösen. Urteil des LAG Schleswig-Holstein vom 19.11.2013Aktenzeichen: 1 Sa 50/13...
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