Spielsucht schützt nicht vor Kündigung wegen Vermögensdelikten
Arbeitnehmern, die zulasten ihres Arbeitgebers große Summen veruntreuen, kann selbst dann gekündigt werden, wenn sie spielsüchtig sind und im Unternehmen eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung zum Thema "Sucht" mit einem abgestuften Sanktionsverfahren besteht. Derartige Vereinbarungen erfassen regelmäßig nur typische suchtbedingte Ausfallerscheinungen, wie Verspätungen und qualitative Fehlleistungen,...
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