Personalleiter müssen bei Begünstigung eines Verwandten mit einer fristlosen Kündigung rechnen
Setzt ein Personalleiter (hier: die Leiterin Personal und Organisation der kassenärztlichen Bundesvereinigung) eine zu hohe Vergütung für einen nahen Verwandten fest, ohne zuvor auf den möglichen Interessenkonflikt hingewiesen zu haben, so kann auch ohne vorherige Abmahnung eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt sein. Urteil des ArbG Berlin...
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