Einsichtsrecht des Betriebsrats: Bruttoentgeltlisten dürfen nicht anonymisiert bereitgestellt werden
Die Bruttoentgeltlisten i.S.d. § 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG dürfen dem Betriebsrat nicht anonymisiert zur Einsichtnahme bereitgestellt werden. Auch die Bestimmungen des EntgeltTranspG - insbesondere § 13 Abs. 2 und 3 - und datenschutzrechtliche Bestimmungen gebieten keine Anonymisierung. Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 19.09.2017Aktenzeichen:...
Read More