Divergierende Rechtsprechung: Müssen Arbeitnehmer eine unbillige Weisung zunächst befolgen?
Nach Auffassung des Zehnten Senats des BAG sind Arbeitnehmer nicht verpflichtet, eine unbillige Weisung des Arbeitgebers zu befolgen. Sie müssen hiernach insbesondere keine entsprechende rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, die die Unbilligkeit der Weisung feststellt, abwarten, bevor sie sich der Weisung widersetzen dürfen. Damit weicht der Senat...
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