Relativierung des Holocaust rechtfertigt fristlose Kündigung
Relativiert ein Arbeitnehmer in der Betriebsöffentlichkeit den Holocaust, so kann dies gem. § 626 BGB eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer die massenhaften Gaskammer-Morde im zweiten Weltkrieg in Abrede stellt und auch das Ausmaß der Judentransporte relativiert. Solche Äußerungen haben...
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