Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung führt nicht ohne weiteres zu einem Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher
Jul 19, 2015
0 Comments
Der Neunte Senat des BAG hält an seiner Rechtsprechung fest, wonach ein Verstoß gegen das Verbot der nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung in § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG nicht zum Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer führt, wenn der Verleiher über die nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG erforderliche Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung verfügt.
Urteil des vom 29.04.2015
Aktenzeichen: 9 AZR 883/13