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Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung führt nicht ohne weiteres zu einem Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher

Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung führt nicht ohne weiteres zu einem Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher

Der Neunte Senat des BAG hält an seiner Rechtsprechung fest, wonach ein Verstoß gegen das Verbot der nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung in § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG nicht zum Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer führt, wenn der Verleiher über die nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG erforderliche Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung verfügt.


Urteil des vom 29.04.2015
Aktenzeichen: 9 AZR 883/13