Nicht jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz
Soweit das Nichtraucherschutzgesetz eines Landes das Rauchen in bestimmten Bereichen ausnahmsweise erlaubt (hier: in Spielbanken), können die hier eingesetzten Arbeitnehmer keinen rauchfreien Arbeitsplatz verlangen. Arbeitgeber sind allerdings gehalten, die Gesundheitsgefahren zu minimieren, etwa durch räumliche Trennung des Raucherbereichs vom Nichtraucherbereich und eine hinreichende Be- und Entlüftung der Raucherräume.
Urteil des BAG vom 10.05.2016
Aktenzeichen: 9 AZR 347/15