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Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Nicht jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz

Nicht jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz

Soweit das Nichtraucherschutzgesetz eines Landes das Rauchen in bestimmten Bereichen ausnahmsweise erlaubt (hier: in Spielbanken), können die hier eingesetzten Arbeitnehmer keinen rauchfreien Arbeitsplatz verlangen. Arbeitgeber sind allerdings gehalten, die Gesundheitsgefahren zu minimieren, etwa durch räumliche Trennung des Raucherbereichs vom Nichtraucherbereich und eine hinreichende Be- und Entlüftung der Raucherräume.

Urteil des BAG vom 10.05.2016
Aktenzeichen: 9 AZR 347/15