Muss die Krankenkasse Krankengeld trotz verspäteter Vorlage der AU-Bescheinigung zahlen?
Grundsätzlich muss der Versicherte für eine rechtzeitige Übermittlung der AU-Bescheinigung sorgen. Versäumt er dies, führt dies regemäßig zu einem Verlust des Krankengeldanspruchs. Sofern der Arzt die AU-Bescheinigung jedoch nicht dem Versicherten aushändigt, sondern diese an die Krankenkasse selbst übermittelt, muss sich diese ausnahmsweise eine verspätete Übermittlung zurechnen lassen und trotz der Verspätung Krankengeld an den Versicherten zahlen.
Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 12.02.2018
Aktenzeichen: S 3 KR 824/16