Musiklehrer: Beachtung eines Lehrplanwerks führt nicht zur Sozialversicherungspflicht
Apr 16, 2018
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Musiklehrer, die mit kommunalen Musikschulen Vereinbarungen über Unterrichtsleistungen in freier Mitarbeit abschließen, werden nicht deshalb zu sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten der Musikschule, weil sie das Lehrplanwerk des Verbands deutscher Musikschulen (VdM) zu beachten haben.
Urteil des Bundessozialgerichts vom 14.03.2018
Aktenzeichen: B 12 R 3/17 R