Mindestlohn für ausländische Pflegekräfte in Privathaushalten
Jun 24, 2021
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Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass in deutschen Haushalten tätigen ausländischen Pflegekräften, die Senioren in ihren Wohnungen betreuen, der gesetzliche Mindestlohn zusteht. Das gilt auch für Bereitschaftszeiten.
Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24.06.2021
Aktenzeichen: 5 AZR 505/20