Mindestlohn für Aus- und Weiterbildungsbranche
Das Bundeskabinett hat am 04.07.2012 eine Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen zur Kenntnis genommen. Diese soll zum 01.08.2012 in Kraft treten. Mit dem Erlass der Verordnung soll erstmals ein Mindestlohn für die Beschäftigten im pädagogischen Bereich der Branche nach dem Zweiten oder Dritten Buch SGB festgesetzt werden.
Die Höhe des geplanten Mindeststundenlohns soll regional differenziert werden. Vorgesehen ist ein Betrag i.H.v. 12,60 € für Westdeutschland und Berlin sowie 11,25 € für Ostdeutschland. Die Verordnung betrifft etwa 30.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Aus- und Weiterbildung.
Auf den Webseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales finden Sie den Volltext der Pressemitteilung.
Meldung vom 17.07.2012