Massenentlassungszeige: Unverschuldeter Rechtsirrtum des Arbeitgebers über ordnungsgemäße Stellungnahme des Betriebsrats
Trotz zahlreicher bereits vorliegender Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts ist das Rechtsgebiet der Massenentlassungsanzeige immer noch als weitgehend unsicher und risikoreich zu bezeichnen. Daher ist ein Rechtsirrtum des Arbeitgebers unverschuldet, wenn er bei objektiv zweifelhafter Rechtslage sorgfältig geprüft hat, ob die im Rahmen der Massenentlassung notwendige Stellungnahme des Betriebsrats den Anforderungen des § 17 Abs. 3 Satz 2 KSchG genügt, und seine Einschätzung von Arbeits- und Landesarbeitsgerichten in zahlreichen Verfahren geteilt wird, das Bundesarbeitsgericht aber nachträglich feststellt, dass keine ausreichende Stellungnahme vorgelegen hat.
Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 01.08.2017
Aktenzeichen: 3 Sa 864/16