Leiharbeit: Equal Pay-Anspruch kann auch Weihnachtsgeld umfassen
Leiharbeitnehmer haben gem. § 10 Abs. 4 Satz 1 AÜG grundsätzlich einen Anspruch auf das gleiche Entgelt wie Arbeitnehmer des Entleiherbetriebs. Dieser Equal Pay-Anspruch umfasst auch Sonderleistungen, wie etwa das Weihnachtsgeld. Gilt im Entleiherbetrieb insoweit allerdings eine Stichtagsklausel, hat der Leiharbeitnehmer nur dann Anspruch auf die Sonderzahlung, wenn er am Stichtag in dem Unternehmen eingesetzt war.
Urteil des LAG Schleswig-Holstein vom 21.05.2013
Aktenzeichen: 2 Sa 398/12