Rechtsanwalt Dr. von Harbou

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Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Kurzarbeit nur mit wirksamer Vereinbarung

Kurzarbeit nur mit wirksamer Vereinbarung

Der Arbeitgeber darf einseitig Kurzarbeit nur anordnen, wenn dies individualvertraglich, durch Betriebsvereinbarung oder tarifvertraglich zulässig ist. Bei einer Anordnung ohne rechtliche Grundlage besteht kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld und Arbeitnehmer behalten ihren vollen Lohnanspruch gegen den Arbeitgeber.

Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg v. 11.11.2020

Aktenzeichen: 4 Ca 1240/20