Kündigungsschreiben: Kein Zugang an Sonntagen
Feb 04, 2016
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Ein Kündigungsschreiben, das der Arbeitgeber an einem Sonntag in den Briefkasten des Arbeitnehmers einwirft, geht diesem grundsätzlich nicht mehr am selben Tag zu. Mit einer Kenntnisnahme des Schreibens kann nicht gerechnet werden, da Arbeitnehmer ihre Briefkästen sonntags nicht überprüfen müssen. Dies gilt auch, wenn die Probezeit an einem Sonntag abläuft.
Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 13.10.2015
Aktenzeichen: 2 Sa 149/15