Kündigungen des Air-Berlin-Kabinen-Personals wegen fehlerhafter Massenentlassungsanzeige unwirksam
Sep 02, 2020
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Die Kündigungen des Kabinenpersonals der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin vom 27.01.2018 sind wegen fehlerhafter Massenentlassungsanzeige unwirksam. Die Arbeitsverhältnisse dieser Arbeitnehmer sind jedoch nicht auf die Luftfahrtgesellschaft Walter mbh (LGW) übergegangen.
Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14.05.2020
Aktenzeichen: 6 AZR 235/19