Kündigung wegen verbotenen Zugriffs auf E-Mails
Aug 12, 2011
0 Comments
Verschafft sich ein Arbeitnehmer unerlaubterweise Zugriff auf die elektronische Korrespondenz einer Führungskraft und werden vertrauliche E-Mails von ihm geöffnet und ausgedruckt, rechtfertigt dies wegen des eklatanten Vertrauensbruchs den Ausspruch einer fristlosen Kündigung.
Urteil des LAG München vom 08.07.2009