Kündigung wegen Lagerung von historischen Schriften in Aufzugsraum
Am 06.11.2023, während einer urlaubsbedingten Abwesenheit des Mitarbeiters, suchten der Archivar der Handschriftenabteilung II und die Institutsleitung nach zwei Exponaten (Handschrift mit Druck des „Rheinweinliedes“ und einer Elfenbeinminiatur mit einem Bildnis von Robert Schumann). Dabei fanden sie in einem Aufzugsvorraum zwei nicht abgeschlossene Stahlschränke. In den Stahlschränken wurde eine Vielzahl von Originaldokumenten, u.a. von Heinrich Heine, Felix Mendelssohn Bartholdy und Robert Schumann gefunden. Es gab keine spezielle Klimatisierung und keine separate Alarmsicherung des Raumes. Hieraufhin kündigte die Arbeitgeberin das Arbeitsverhältnis mit dem Mitarbeiter am 01.12.2023 fristlos. Sie warf ihm die unsachgemäße Lagerung von insgesamt 1.867 Originaldokumenten vor, die einen erheblichen Schaden angerichtet habe. So seien u.a. durch eine Vermischung von schimmelbefallenen Objekten mit bereits restaurierten Objekten letztere kreuzkontaminiert worden.
Der Mitarbeiter erhob Kündigungsschutzklage. Er argumentierte, die Stahlschränke im Erdgeschoss seien seit jeher als „Zwischenarchiv“ genutzt worden. Weiterhin wären die behaupteten Beschädigungen der Dokumente nicht belegt und keinesfalls auf die Lagerung in den Stahlschränken zurückzuführen.
Das Arbeitsgericht hatte der Kündigungsschutzklage stattgegeben. Auf die Berufung der Arbeitgeberin einigten sich die Parteien beim Landesarbeitsgericht auf einen Vergleich, in dem die fristlose in eine ordentliche und von dem Mitarbeiter akzeptierte Kündigung umgewandelt wurde.