Kündigung wegen einer mehr als zweijährigen Haftstrafe ist gerechtfertigt
Apr 16, 2018
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Ein Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitnehmer kündigen, wenn dieser eine mehr als zweijährige Haftstrafe antreten muss und eine vorzeitige Entlassung nicht mit Sicherheit feststeht.
Urteil des Landesarbeitsgerichts Hessen vom 21.11.2017
Aktenzeichen: 8 Sa 146/17