Kündigung eines Lehrers mit rechtsextremen Tattoos aus formalen Gründen unwirksam
Dez 13, 2019
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Einem Lehrer mit Tattoos, die rechtsextreme Symbole zeigen, wurde aufgrund rechtsextremer Gesinnung gekündigt. Das Gericht erklärte die Kündigung für unwirksam, da das Land, das den Lehrer beschäftigt, den Personalrat vor Ausspruch der Kündigung nicht richtig über den Kündigungsgrund informiert hatte.
Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 11.12.2019, Az. 15 Sa 1496/19