Kündigung eines katholischen Chefarztes durch katholisches Krankenhaus wegen Wiederheirat kann verbotene Diskriminierung sein
Okt 10, 2018
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Die Anforderung an einen katholischen Chefarzt, den heiligen unauflöslichen Charakter der Ehe nach dem Verständnis der katholischen Kirche zu beachten, erscheint nicht als wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung. Darüber hat im Streitfall jedoch abschließend das deutsche Bundesarbeitsgericht zu befinden.
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 11.09.2018
Aktenzeichen: C-68/17