Kündigung einer Polizeiärztin wegen Kritik an Corona-Politik
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat die Kündigung einer Polizeiärztin wegen öffentlicher Kritik an der Corona-Politik bestätigt. Die Frau habe in einer Zeitungsanzeige das Infektionsschutzgesetz mit dem Ermächtigungsgesetz der Nationalsozialisten gleichgesetzt, womit sie gegen ihre Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen des beklagten Landes verstoßen habe.
Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 02.02.2022
Aktenzeichen: 10 Sa 66/21