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Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Krankschreibung per Telefon bis 31. Mai möglich

Krankschreibung per Telefon bis 31. Mai möglich

Über den 31.03. hinaus bis zum 31.05.2022 können Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu 7 Kalendertage krankgeschrieben werden. Niedergelassene Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden.

Unabhängig von der Corona-Sonderregelung gilt, dass Versicherte im Rahmen einer Videosprechstunde eine Krankschreibung erhalten können. Krankenhausärztinnen und -ärzte können im Rahmen des Entlass-Managements eine Arbeitsunfähigkeit für eine Dauer von bis 14 Kalendertagen nach Entlassung aus dem Krankenhaus bescheinigen. Die Regelung tritt nach § 9 Absatz 1 der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung am 31.05.2022 außer Kraft.

Bei anderen Corona-Sonderregelungen aus dem Bereich der Veranlassten Leistungen hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), das höchste Gremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen Deutschlands, beschlossen, ab dem 01.04.2022 zu den regulären Richtlinienregelungen zurückzukehren. Es gebe derzeit bei den betroffenen Sonderregelungen keine Hinweise darauf, dass das Auslaufen der Regelungen zu coronabedingten, bundesweiten Beeinträchtigungen der medizinischen Versorgung führen würde. Sollte jedoch in einzelnen Regionen die notwendige medizinische Versorgung durch die Corona-Pandemie so gefährdet sein, dass die regulär geltenden Richtlinien nicht sinnvoll greifen, kann der G-BA rasch reagieren und die Ausnahmeregelungen im notwendigen Umfang räumlich begrenzt und zeitlich befristet für anwendbar erklären. Ein solcher Beschluss zu regional begrenzten Ausnahmeregelungen kann beispielsweise auf Wunsch der betroffenen Gebietskörperschaft gefasst werden. Basis ist ein spezielles beschleunigtes Verfahren und ein sog. Grundlagenbeschluss des G-BA vom September 2020.

Zudem hat der G-BA mittlerweile mehrere seiner Corona-Sonderregelungen vollständig oder abgewandelt in die Regelversorgung überführt:

  • die Möglichkeit der Videotherapie bei Heilmitteln
  • eine verlängerte Vorlagefrist (4 Tage) für Verordnungen der häuslichen Krankenpflege und
  • die Möglichkeit einer Krankschreibung per Videosprechstunde

Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 18.03.2022