Krankenkasse muss Fahrtkosten bei stufenweiser Wiedereingliederung bezahlen
Sep 02, 2020
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Die stufenweise Wiedereingliederung ins Arbeitsleben gehört zur medizinischen Rehabilitation. Da es sich um eine medizinische Maßnahme handelt, muss diese dann auch die Kosten für Fahrten zum Arbeitsort erstatten. Der Erstattungsbetrag orientiert sich dabei an dem günstigsten Tarif mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 17.06.2020
Aktenzeichen: S 18 KR 967/19