Krankengeld trotz verspätetem Attest
Sep 02, 2020
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Das Sozialgericht München hat entschieden, dass einem Arbeitnehmer Krankengeld auch dann zusteht, wenn er das Attest für die fortdauernde Krankschreibung bei seiner Krankenkasse erst verspätet vorlegt, weil der untersuchende Arzt es ihm erst nachträglich zugeleitet hatte.
Urteil des Sozialgerichts München vom 17.06.2020
Aktenzeichen: S 7 KR 1719/19