Kostenlose Mitarbeiter-Parkplätze können nach Umbau kostenpflichtig werden – keine betriebliche Übung
Arbeitnehmer können zwar kraft betrieblicher Übung einen Anspruch auf weitere kostenlose Nutzung eines Betriebsparkplatzes haben, wenn der Arbeitgeber für das Parken in der Vergangenheit keine Gebühren erhoben hat. Der Anspruch entfällt aber, wenn der bisherige Parkplatz im Zuge einer Neubaumaßnahme beseitigt und an anderer Stelle mit erheblichem Aufwand ein neuer Parkplatz geschaffen wird.
Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 13.01.2014
Aktenzeichen: 1 Sa 17/13