Kopftuchverbot bei Rechtsreferendarinnen
Das Bundesverfassungsgericht entschied am 14.01.2020, dass das Verbot, bei bestimmten dienstlichen Tätigkeiten ein Kopftuch zu tragen, zwar einen Eingriff in die Glaubensfreiheit darstellt. Dieser Eingriff ist aber bei Rechtsreferendarinnen verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Die Entscheidung des Gesetzgebers für eine Pflicht, sich im Rechtsreferendariat in weltanschaulich-religiöser Hinsicht neutral zu verhalten, ist aus verfassungsrechtlicher Sicht zu respektieren.
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14.01.2020
Aktenzeichen: 2 BvR 1333/17