Rechtsanwalt Dr. von Harbou

Vertrauen ist eine unverzichtbare Voraussetzung für eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit. Geben Sie mir die Gelegenheit, Sie von mir und meinen Fähigkeiten zu überzeugen. Gerne vereinbare ich mit Ihnen einen ersten Termin, in dem wir Ihr Anliegen besprechen und ich Sie anschließend über die rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten informiere.

Geschäftszeiten

Montag - Freitag 09:00 -18:00 Uhr
Samstag - Sonntag Geschlossen

Aktueller Rechtsblog

Top
Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Kooperation mit späterem Betriebserwerber kurz vor der Insolvenz stellt nicht unbedingt eine Umgehung von § 613a BGB dar

Kooperation mit späterem Betriebserwerber kurz vor der Insolvenz stellt nicht unbedingt eine Umgehung von § 613a BGB dar

Lagert ein Unternehmen per Kooperationsvertrag wenige Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens den Vertrieb seiner Produkte auf den späteren Betriebserwerber aus und veranlasst es später fristlose Eigenkündigungen sämtlicher Arbeitnehmer, so liegt hierin nicht unbedingt eine zu einem Betriebsinhaberwechsel führende Umgehung von § 613a BGB. Das gilt zumindest für betriebsmittelgeprägte Betriebe, in denen der bisherige Betriebsinhaber die Betriebsmittel weiterhin im Betrieb nutzt.

Urteil des BAG vom 27.9.2012
Aktenzeichen: 8 AZR 826/11