Kooperation mit späterem Betriebserwerber kurz vor der Insolvenz stellt nicht unbedingt eine Umgehung von § 613a BGB dar
Lagert ein Unternehmen per Kooperationsvertrag wenige Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens den Vertrieb seiner Produkte auf den späteren Betriebserwerber aus und veranlasst es später fristlose Eigenkündigungen sämtlicher Arbeitnehmer, so liegt hierin nicht unbedingt eine zu einem Betriebsinhaberwechsel führende Umgehung von § 613a BGB. Das gilt zumindest für betriebsmittelgeprägte Betriebe, in denen der bisherige Betriebsinhaber die Betriebsmittel weiterhin im Betrieb nutzt.
Urteil des BAG vom 27.9.2012
Aktenzeichen: 8 AZR 826/11