Konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung ist nicht rechtsmissbräuchlich
Verleiht eine konzerneigene Zeitarbeitsfirma ihre Mitarbeiter ausschließlich an andere konzerneigene Unternehmen, so stellt dies keinen institutionellen Rechtsmissbrauch dar. Zudem können Leiharbeitnehmer, soweit ein Tarifvertrag dies erlaubt, auch über viele Jahre (hier: zwölf) sachgrundlos befristet beschäftigt werden. Zwar ist eine Abweichung von der gesetzlichen Regelung nicht schrankenlos zulässig. Eine tariflich stark erleichterte Befristung kann aber z.B. gerechtfertigt sein, wenn der Tarifvertrag eine gestaffelte Übernahmeverpflichtung enthält.
Urteil des LAG Düsseldorf vom 21.06.2013
Aktenzeichen: 10 Sa 1747/12