Kötter verliert Unterlassungsklage gegen ver.di: Behauptungen zulässig
Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass mehrere Behauptungen, die in zwei Flugblättern der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) über ein Unternehmen der Kötter-Gruppe aufgestellt wurden, im Rahmen von Arbeitskampfmaßnahmen zulässig sind.
Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 06.04.2020
Aktenzeichen: 14 Ca 5677/19